Wie werden die Fotografien und Videos übermittelt?
Redaktionen, Medien und Agenturen erhalten die Aufnahmen gemäß branchenüblicher Praxis entweder per FTP oder über eine Zugangsplattform auf ihren firmeneigenen Datenserver übertragen. Andere Kunden erhalten einen Link zu einer Onlinegalerie, wo die Aufnahmen eingesehen und heruntergeladen werden können. Die Verfügbarkeit der Online-Galerie ist auf einen Monat begrenzt. Bei Bedarf können längere Nutzungszeiträume ab 18,90 Euro pro Monat, exklusive MwSt., gebucht werden.
Wie schnell erhalten wir die Fotos?
Aufnahmen für die sozialen Netzwerke und die tagesaktuelle Berichterstattung erhalten Sie unmittelbar nach der Aufnahme. Falls keine weiteren Absprachen getroffen wurden, sind alle übrigen Aufnahmen spätestens innerhalb von 48 Stunden fertiggestellt.
Reichen Fotos, die mit dem Smartphone aufgenommen wurden, nicht aus?
Smartphones liefern in gutem Licht brauchbare Ergebnisse für Webseiten und soziale Medien. Dennoch gehen täglich Tausende von Bildern unter. Professionelle Fotografien erzeugen nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern signalisieren auch, dass Qualität für Sie wichtig ist. Ein Fotograf ist mehr als ein Auslöser-Drücker – durch gezieltes Lichtmanagement, die Berücksichtigung von Faktoren wie Vordergrund, Motiv, Hintergrund, Farbgebung und Beleuchtung erzählt jedes Bild eine Geschichte. Zudem ermöglicht die hohe RAW-Auflösung professioneller DSLR-Kameras umfassendere digitale Nachbearbeitungsmöglichkeiten.
In welchen Regionen arbeiten Sie als Fotograf?
Mein Hauptsitz befindet sich in Kassel, Nordhessen, und von hier aus erreiche ich schnell die Regionen Südniedersachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen mit dem Auto. Meine Tätigkeit erstreckt sich jedoch bundesweit auf alle anderen Regionen Deutschlands. Die Fahrkosten belaufen sich gemäß der ADAC-Empfehlung auf 0,58 Euro pro Kilometer, exklusive MwSt. Bevorzugt reise ich mit der Bahn an, wobei nur die tatsächlichen Kosten für die 1. Klasse berechnet werden. Bei Entfernungen von mehr als 300 Kilometern können ggf. Übernachtungskosten anfallen. Neben den Reisekosten wird auch die Arbeitszeit für die Fahrtzeit berechnet.
Müssen wir den Urheber - also den Fotografen - nennen?
Die Nennung des Urhebers ist ein integraler Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts. Gemäß §13 UrhG besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Anerkennung der Urheberschaft für jede Nutzungsart. Die Art und der Umfang der Nennung werden durch die getroffene Vereinbarung bestimmt. In Abwesenheit einer solchen Vereinbarung muss die Bezeichnung zumindest so erfolgen, dass eine eindeutige Zuordnung des Werks zu seinem Urheber möglich ist. In Ausnahmefällen und nach Absprache kann von dieser Regel abgewichen werden.
Die Verletzung des Nennungsrechts des Urhebers kann sowohl durch Nicht- als auch durch Falschnennung erfolgen. In solchen Fällen ergeben sich Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs orientiert sich üblicherweise an den empfohlenen Honoraren für Fotografen, die in den Richtlinien der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgelegt sind. Eine anerkannte Regel ist ein Aufschlag von 100% auf die übliche Lizenz des Fotografen, wenn der Urheber nicht genannt wurde. Falls im Vorfeld vereinbart wurde, dass der Urheber nicht genannt wird, erfolgt ebenfalls ein entsprechender Aufschlag.
Bei der Veröffentlichung meiner Aufnahmen ist folgendes anzugeben:
Foto: Karsten Socher Fotografie
Bei Veröffentlichung im Internet zusätzlich die Nennung der Website mit Verlinkung (sofern technisch möglich):
Foto: Karsten Socher Fotografie / pressefotograf-kassel.de (alternativ www.KS-FOTOGRAFIE.net)
Bieten Sie auch Filmaufnahmen an?
Ja, für kleinere Reportagen vor Ort (Mobile Reporting) sind auch Filmaufnahmen mit professionellen Tonaufnahmen möglich.
Was kosten Fotoaufnahmen?
Pressefotografien inkl. 25 Fotos (Einsatz bis 2 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390,00 Euro
Eventfotografien inkl. 50 Fotos (Einsatz bis 4 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 780,00 Euro
Porträtfotografien richten sich nach der Anzahl der Personen, dem Zeitaufwand und geforderten Equipment.
Die Verwendung der Aufnahmen aus meinem Pressebild-Archiv richtet sich nach Verwendungszweck und Nutzungsdauer, ich orientiere mich an den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), ein Arbeitskreis des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter (BVPA), die jährlich ein Nachschlagewerk zu den marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte veröffentlicht.
Die genannten Preise in Euro sind gültig ab 1. Januar 2024 und verstehen sich ohne MWSt.
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